Wer ist in welcher Eigenschaft versichert?

Versicherungsschutz haben:
  1. In der Pauschalversicherung für Fuhrparks gem. Artikel 17.1.2. ARB, der Versicherungsnehmer für alle betrieblich und privat genutzten zulassungspflichtigen Motorfahrzeuge zu Lande sowie Anhänger, die in seinem Eigentum stehen, von ihm gehalten, auf ihn zugelassen oder von ihm geleast sind
    (SRB 535 – Text siehe Hinweise Pkt. 3.4.).
    Hinweis: Davon umfasst sind betrieblich genutzte Motorfahrzeuge mitversicherter Unternehmen sowie privat genutzte Motorfahrzeuge des im Privatbereich mitversicherten Betriebsinhabers,
    Geschäftsführers oder Gesellschafters und seiner mitversicherten Familienangehörigen (siehe A.1.4.1.).
  2. In der Fahrzeugeinzelversicherung gem. Artikel 17.1.4. ARB, der Versicherungsnehmer für das in der Polizze bezeichnete, in seinem Eigentum stehende, von ihm gehaltene, auf ihn zugelassene oder von ihm geleaste Fahrzeug sowie Anhänger.
In beiden Varianten der Fahrzeug-RS-Versicherung erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf den berechtigten Lenker und die berechtigten Insassen dieser Fahrzeuge.