Wer ist in welcher Eigenschaft versichert?
Versicherungsschutz haben:
- In der Pauschalversicherung für Fuhrparks gem. Artikel 17.1.2. ARB,
der Versicherungsnehmer für alle betrieblich und privat genutzten
zulassungspflichtigen Motorfahrzeuge zu Lande sowie Anhänger, die in
seinem Eigentum stehen, von ihm gehalten, auf ihn zugelassen oder von
ihm geleast sind
(SRB 535 – Text siehe Hinweise Pkt. 3.4.).
Hinweis: Davon umfasst sind betrieblich genutzte Motorfahrzeuge
mitversicherter Unternehmen sowie privat genutzte Motorfahrzeuge des im
Privatbereich mitversicherten Betriebsinhabers, Geschäftsführers oder
Gesellschafters und seiner mitversicherten Familienangehörigen (siehe
A.1.4.1.).
- In der Fahrzeugeinzelversicherung gem. Artikel 17.1.4.
ARB, der Versicherungsnehmer für das in der Polizze bezeichnete,
in seinem Eigentum stehende, von ihm gehaltene, auf
ihn zugelassene oder von ihm geleaste Fahrzeug sowie Anhänger.
In beiden Varianten der Fahrzeug-RS-Versicherung erstreckt
sich der Versicherungsschutz auch auf den berechtigten Lenker
und die berechtigten Insassen dieser Fahrzeuge.
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